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   RG, 17.06.1907 - Rep. I. 495/06   

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RG, 17.06.1907 - Rep. I. 495/06 (https://dejure.org/1907,65)
RG, Entscheidung vom 17.06.1907 - Rep. I. 495/06 (https://dejure.org/1907,65)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1907 - Rep. I. 495/06 (https://dejure.org/1907,65)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird nach § 162 Abs. 1 B.G.B. ein Kausalzusammenhang zwischen Vertragsverletzungen des bedingt Verpflichteten und dem Ausfalle der Bedingung fingiert? Erfordernisse für den Nachweis eines solchen Zusammenhangs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 222
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Der Ursachenzusammenhang zwischen dem treuwidrigen Parteiverhalten und der eingetretenen Sachlage muss nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden (BGH, Urteil vom 08.01.1958 - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB; RG Urteil vom 17.06.1907 - I 495/06 - RGZ 66, 222, 224, juris; Staudinger/Reinhard Bork (2015) BGB § 162, Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 3 U 2210/21

    Auslegung eines Prozessvergleichs als Mietvertrag und zur Abgrenzung von

    Eine Vermutung für eine Kausalität einer als treuwidrig bezeichneten Verhaltensweise besteht nicht (MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl. 2018, BGB § 162 Rn. 17; BeckOGK/Reymann, 1.6.2021, BGB § 162 Rn. 44; RG, Urteil vom 17. Juni 1907, Rep. I. 495/06, RGZ 66, 222 (223 f.)).
  • OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97

    Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des

    Die Aufsichtsratzustimmung kann nicht bereits aufgrund des treuwidrigen Verhaltens der Beklagten fingiert werden (vgl. RGZ 66, 222, 224).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2016 - 12 Sa 1412/15

    Teilnahme am Abfindungsprogramm; Auswahl nach dem Windhundprinzip; Haftung für

    Der Ursachenzusammenhang zwischen dem treuwidrigen Parteiverhalten - hier u.a. im Sinne einer angeblichen Zugangsvereitelung - und der eingetretenen Sachlage muss nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden (BGH 08.01.1958 - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB; RG 17.06.1907 - I 495/06 - RGZ 66, 222, 224, juris).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 176/61

    Rechtsmittel

    Ein derartiger Verstoß im Sinn des § 162 BGB wird bejaht in Fällen, wo der Eintritt des bedingenden Ereignisses von dem Willen des bedingt Verpflichteten an sich unabhängig war, dieser aber den Eintritt einer Tatsache herbeiführte, die, wie er wußte, zur Vereitelung oder Erschwerung der Bedingung geeignet ist (BGB RGRK 11, Aufl. § 162 Anm. 2 - wo allerdings das Zitat RG JW 1912, 188 nicht zutrifft - vgl. RGZ 66, 222, 226); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • AG Hamburg-Wandsbek, 27.06.2001 - 714B C 621/00

    Voraussetzungen für den Abschluss eines gegenseitigen Vertrages; Zulässigkeit der

    Eine bloße Erschwerung des Bedingungseintritts reicht nicht aus (RGZ 66, 222, 226), weil die Vereitelung ein rein objektives Merkmal ist.
  • BGH, 08.01.1958 - VII ZR 126/57
    Die Verhinderung der Bedingung durch den Verpflichteten kann also, selbst wenn dieser sich treuwidrig verhalten hat, noch nicht ohne weiteres fingiert werden (RGZ 66, 222; RG in JW 1933, 1387; Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 5 zu § 162 BGB).
  • BGH, 11.07.1957 - VII ZR 214/56

    Rechtsmittel

    Der Beweis dafür, dass die Bürgen den Eintritt der Bedingung, von der ihre Bürgenhaftung abhing, d.h. die Durchführung des aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens, verhindert haben, obliegt der Klägerin (vgl. RGZ 66, 222, 224; RG JW 1933, 1387).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 177/61

    Rechtsmittel

    Ein derartiger Verstoß im Sinn des § 162 BGB wird bejaht in Fällen, wo der Eintritt des bedingenden Ereignisses von dem Willen des bedingt Verpflichteten an sich un abhängig war, dieser aber den Eintritt einer Tatsache herbeiführte, die, wie er wußte, zur Vereitelung oder Erschwerung der Bedingung geeignet ist (BGB RGRK 11. Aufl. § 162 Anm. 2 - wo allerdings das Zitat RG JW 1912, 188 nicht zutrifft - vgl. RGZ 66, 222, 226); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 87/59

    Rechtsmittel

    Bei der Würdigung dieser Rüge ist davon auszugehen, daß als Zeitpunkt, in dem die Bedingung nach § 162 Abs. 1 BGB als eingetreten zu gelten hat, der Zeitpunkt anzusehen ist, in dem der Eintritt bei redlichem Verhalten des bedingt Verpflichteten erfolgt sein würde (RGZ 79, 96, 101; BGB RGRK 11. Aufl. § 162 Anm. 6; Siebert/Seydel, BGB 9. Aufl. § 162 Anm. 7), und daß die Partei, die sich auf § 162 Abs. 1 beruft, dafür beweispflichtig ist, daß zwischen den Verhalten der anderen Partei und dem Ausfall der Bedingung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (LM § 162 BGB Nr. 2 = JZ 1958, 211; RGZ 66, 222, 224; BGB RGRK a.a.O. § 162 Anm. 5).
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